Reglement Beiträge

Art. 1 Geltungsbereich
Dieses Reglement bildet einen Anhang zu den Statuten des TC-Glattfelden § II. Mitgliedschaft. Es regelt die Höhe der Mitgliederbeiträge sowie Entschädigungen im Zusammenhang mit Tätigkeiten innerhalb und ausserhalb des Vereins.

Art. 2 Konkubinatspartner
Einzelmitglieder, welche seit mindestens 1 Jahr im selben Haushalt wohnen.

Art. 3 Eintrittsgebühr
Aktive: Während 12 Jahren einen um CHF 50 erhöhten Jahresbeitrag. Keine Rückzahlung bei Clubaustritt.
Junioren: CHF 150. Rückzahlung bei Austritt resp Anrechnung an obligatorischen Anteilschein bei Übertritt zum Aktivmitglied. 

Art. 4 Anteilschein
Aktive: CHF 500
Regelung gemäss Anteilscheinreglement.

Art. 5 Jahresbeitrag
- Aktivmitglied CHF 430/CHF 480*
- Aktivmitglied in Ausbildung CHF 200/CHF 250*
- Aktivmitglied nicht spielberechtigt CHF 80/CHF 130*
- Aktivmitglied Ehepaar / Konkubinatspartner CHF 760/CHF 860*
- Aktivmitglied Ehepaar, Partner nicht spielberechtigt  CHF 460/CHF 560*
- Schnuppermitglied CHF 430
- Schnuppermitglied in Ausbildung CHF 200
- Schnuppermitglied Ehepaar / Konkubinatspartner CHF 760
- Junior B (bis 16. Altersjahr) – Eltern im Club CHF 75
- Junior B (bis 16. Altersjahr) – Eltern nicht im Club CHF 125
- Junior A (bis 18. Altersjahr) – Eltern im Club CHF 100
- Junior A (bis 18. Altersjahr) – Eltern nicht im Club CHF 150
- Passivmitglied CHF 20
- Eintritt nach 1. August CHF 250, im Eintrittsjahr
  *erhöhter Jahresbeitrag gemäss Regelung Art. 3

Trainingsgruppenbeitrag:
- Kids Tennis CHF 150
- Schüler Tennis CHF 200
- Junioren Tennis CHF 300
- Wettkampf Tennis CHF 400

Art. 6 Vorstandsmitglied / Ehrenmitglied / Freimitglied*
(* Mitglieder, welche älter als 80 Jahre sind und zu diesem Zeitpunkt seit min. 25 Jahre Aktivmitglieder)
Erlass des Jahresbeitrages in der Höhe eines Aktivmitgliedes.

Art. 7
- Aktivmitglied in Ausbildung
- Aktivmitglied nicht spielberechtigt
- Aktivmitglied Ehepaar, 
- Partner nicht spielberechtigt
Diese Arten von Mitgliedschaften gelten für ein Jahr und sind jährlich bis spätestens 30. November schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Vorstand kann bei zweifelhaften Gründen den Antragsteller zu einer persönlichen Aussprache auffordern. Entscheide über Sonderregelungen sind den Antragstellerinnen schriftlich bis zum 28. Februar mitzuteilen.

Art. 8
Jugendförderung Mitglieder anderer Tennisclubs, welche in den Trainingsgruppen des TC Glattfelden integriert sind. Nach 2 Jahren ist der Wechsel zum Aktivmitglied obligatorisch.

Art. 9 Interclub
- Anmeldegebühr: Wird von jeder Mannschaft selber bezahlt.
- Bälle: Die Beschaffung der Bälle erfolgt durch den Club und wird den Mannschaften in Rechnung gestellt. 
- Frondienst: Die Interclubmannschaften sind am Anfang und am Ende jeder Saison verpflichtet, die Plätze bereitzustellen resp. abzuräumen.

Art. 10 Frondienst
Der Vorstand kann eine Anzahl Frondienststunden pro Mitgliederkategorie bestimmen. Jedes Mitglied informiert sich laufend selber über Aktivitäten und Anlässe, an welchem die Frondienststunden geleistet werden können. Nicht geleistete Frondienststunden werden mit Fr. 25.-- pro Stunde mit dem nächsten Mitgliederbeitrag in Rechnung gestellt, resp. bei Clubaustritt mit dem Anteilschein verrechnet.

Art. 11 Beitragsreduktion bei Krankheit/Unfall
Wenn ein Mitglied während mindestens drei aufeinander folgenden Monaten aus gesundheitlichen Gründen (Unfall, Krankheit, Schwangerschaft) nicht spielen kann, so kann ihm nach schriftlicher Meldung inkl. Arztzeugnis an den Vorstand die Hälfte des Jahresbeitrages erlassen werden.


Dieses Reglement wurde an der Generalversammlung vom 02. Februar 2000 angenommen und an der GV 2006 (Art. 9), GV 2014 (Art 5 + 7), GV 2019 (Art. 5) und GV 2021 (Art. 11) ergänzt.

TC Glattfelden
Der Präsident: Thomas von Ah
Die Aktuarin: Corinne Hafner

Januar 2021